Kreisgebietsreform und Nordstaat
Freitag 27. Februar 2009 von Rainer Feit
In der OZ vom 26.Februar 2009 zum Thema Nordstaat waren sich alle befragten Landespolitiker darüber einig, dass sich unser noch recht junges “Bindestrich – Land” keinesfalls an einem Nordstaat beteiligen könne. Hauptargumente waren die riesigen Entfernungen, die dadurch entstehen, ein Verschwinden in der politischen Bedeutungslosigkeit, und dass aus dem Zusammengehen von armen Ländern noch lange kein reiches entstehe.
„Hört, hört,“ … wenn wir Insulaner unsere Selbständigkeit verteidigen, werden wir regelmäßig als unbelehrbar und rückwärtsgewandt dargestellt, zum Teil schlicht verhöhnt. Unsere Argumente sind zwar dieselben, sie werden aber plötzlich nicht mehr akzeptiert. Ohne Begründung wird behauptet, die Entfernungen vom Inselnorden oder -süden in eine Kreisverwaltung in Stralsund seien beispielsweise für Rentner oder Behinderte nicht zu weit, dabei verfügen aber über keinen Dienstwagen.
Weiter heißt es durch die Reform würden plötzlich enorme finanzielle Spielräume entstehen, warum gilt dies beim Nordstaat nicht? Bei der Kreisgebietsreform kann höchstens ein Bruchteil dessen eingespart werden, was auf Landesebene möglich wäre. So hat der Landesrechnungshof unlängst für Mecklenburg – Vorpommern einen Personalüberhang von mehreren tausend Stellen nachgewiesen. Eine landesweite Kreisgebietsreform würde noch nicht einmal tausend Stellen einsparen.
Es heißt, der älteste Landkreis in Deutschland hätte keine eigenständige Bedeutung. Dabei ist Rügen Deutschlands einziger Insellandkreis mit eigenen internationalen Beziehungen ins Baltikum und besonders nach Schweden, Dänemark und Polen. Wir haben uns um die längste Außenküste im Lande MV zu kümmern, und im Sommer natürlich auch noch um unsere Touristen, für die wir unsere Infrastruktur vorhalten und unterhalten müssen, ohne einen finanziellen Ausgleich hierfür zu bekommen..
Unsere Landespolitiker dürfen sich nicht um die Debatte herummogeln. Wer zukunftsweisend für unser Land entscheiden will, der muss zunächst klären, wer wo welche Aufgaben zu erledigen hat. Das nennt man Funktionalreform, und diese fehlt bis heute. Erst dann können wir feststellen, auf welcher Ebene die Aufgaben erfüllt werden müssen. Praktisch unbestritten ist dabei, dass die Aufgaben so weit wie irgend möglich auf der untersten Verwaltungsebene erledigt werden sollten. Denn hier wird am sparsamsten gewirtschaftet. Den Ämtern und amtsfreien Gemeinden muss hierfür natürlich ausreichend Personal zur Verfügung gestellt werden. Erst wenn man die dort nicht erfüllbaren Aufgaben genau kennt, kann man fundiert über die nächsthöheren Ebenen, also das Land und die Landkreise, diskutieren.
Also, liebe Landespolitiker aller Parteien, klärt bitte erst die notwendigen Grundlagen, bevor Ihr die Ergebnisse vorwegnehmt. Ansonsten wird Euch das Landesverfassungsgericht dies erneut ins Pflichtenheft schreiben.
Der einziger Inselkreis, zugleich wohl auch der älteste Landkreis in Deutschland, sollte seine Selbständigkeit jedenfalls so lange wirksam verteidigen, bis nachvollziehbar geklärt wird, was durch einen neuen „Inselfestlandshansestadtkreis“ denn besser wird, und wodurch das Leben für die Menschen hier zukunftsfähiger wird. Bis dahin werden wir weiter und mit aller Konsequenz um den Erhalt der politischen Selbstständigkeit der Insel Rügen kämpfen. „ Drei Worte genügen : Rügen bleibt Rügen! “
Rainer Feit , Beigeordneter a.D.
Kategorie: Allgemeines, Handel und Gewerbe, Tourismus | Keine Kommentare »

