Rainer Feit

Ostseebad Binz

Archiv für April, 2009

Innerstädtische Radwege bergen Gefahren

Sonntag 26. April 2009 von PresseSt

Radfahrer trifft eine Teilschuld, wenn sie auf einem Radweg von einem unaufmerksamen Passanten so bedrängt werden, dass es zu einem Sturz kommt. Das gilt auch dann, wenn der Radfahrer auf einem Weg unterwegs war, auf dem er Vorrang vor Fußgängern hat. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH), berichtet das Mitgliedermagazin Radwelt vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) in seiner aktuellen Ausgabe.

Werden Rad- und Fußgängerwege nur farblich getrennt und so dicht aneinander vorbeigeführt, dass im innerstädtische Begegnungsverkehr gefährliche Situationen zwangsläufig zu erwarten sind, können ähnliche Situationen entstehen wie auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen. Daraus folgt laut BGH eine vergleichbare Pflicht zur Rücksichtnahme von Radfahrern auf Fußgänger dann, wenn sich das abstrakte Gefährdungspotenzial zu einer kritischen Situation verdichtet (VI ZR 171/07).
„Das höchstrichterliche Urteil überrascht, weil es die von der Straßenverkehrsordnung vorgegebenen Unterschiede zwischen getrennten und gemeinsamen Geh- und Radwegen verwischt“, sagt ADFC-Rechtsreferent Roland Huhn. Unstrittig sei, dass Radfahrer auf andere Verkehrsteilnehmer Rücksicht nehmen müssen. Aber, so Huhn: „Das Risiko, dass ein unaufmerksamer Passant den Radweg betritt, besteht auf nahezu allen Bordsteinradwegen in den Innenstädten. Deshalb müssten Radfahrer dort, um dem Vorwurf einer Mitschuld zu entgehen, ihr Tempo bei Begegnungen mit Fußgängern eigentlich immer auf Schrittgeschwindigkeit herabsetzen.“

Der Bundesgerichtshof hob mit seiner Entscheidung ein Urteil des Oberlandesgerichtes Düsseldorf vom 18.06.2007 (I-1 U 278/06) auf: Die Düsseldorfer Richter hatten entschieden, dass Radfahrer auf einem getrennten Rad- und Fußweg nicht verpflichtet seien, auf Fußgänger in gleicher Weise Rücksicht zu nehmen wie auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg.

ADFC-Pressemitteilung v. 17. April 2009

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Erleichterungen für den Radverkehr

Montag 6. April 2009 von PresseSt

Bundesrat beschließt Novelle der StVO

Der Bundesrat hat am Freitag eine Novelle der Straßenverkehrs- ordnung (StVO) beschlossen Sie  soll zum 01. September 2009 in Kraft treten. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) begrüßt diesen Beschluss. „Die neue Verordnung ist ein Schritt in die richtige Richtung, den Radverkehr zu stärken und sicherer zu machen“, sagt ADFC- Bundesvorsitzender Karsten Hübener.

Eine wesentliche Neuerung ist, dass nicht mehr bevorzugt Radwege angelegt werden. Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Hübener: „Das Vorurteil, der Radweg sei für die Radfahrer immer am sichersten, wird endlich ausgeräumt. Die Verkehrsplanung wird nun mehr den Bedürfnissen der Radfahrer angepasst.“

Die Radwegebenutzungspflicht bleibt grundsätzlich zwar bestehen, soll aber auf ein erforderliches Maß beschränkt werden. Hübener: „Die Radwegebenutzungspflicht muss die Ausnahme bleiben. Wenn der Mischverkehr gestärkt wird, sind Radfahrer und Fußgänger deutlich sicherer unterwegs.“

Zukünftig gelten Ampeln für die Fahrbahn auch für Radfahrer. Fußgängerampeln müssen sie dann nicht mehr beachten. Hübener: „Der Gesetzgeber erkennt damit an, dass Radfahrer ein Fahrzeug haben und keine Fußgänger sind. Radfahren wird so schneller, komfortabler und sicherer.“ Sind Radfahrer auf Radwegen oder Radfahrstreifen unterwegs, sind dort vorhandene Fahrradampeln weiterhin zu beachten.

Im Rahmen der StVO werden auch die Verwaltungsvorschriften geändert.  Einbahnstraßen können nun leichter für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet werden. Sackgassen können laut ADFC künftig mit einem eigenen Piktogramm gekennzeichnet werden, das die Durchlässigkeit für Radfahrer oder Fußgänger anzeigt.

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