Freitag 31. Juli 2009 von PresseSt

In diesem Jahr sind bereits 16 Kleinkinder im Alter bis zu fünf Jahren ertrunken. Zur Jahreshälfte liegt die Opferzahl der Vorschulkinder bereits um drei über der des gesamten Vorjahres. Allein in sechs Fällen wurde der heimische Gartenteich, der Swimmingpool in Nachbars Garten und sogar ein aufgestautes Wehr auf dem elterlichen Grundstück zur tödlichen Falle. Die Kinder waren im Alter von ein bis vier Jahren. Diese Zahlen gab der Generalsekretär der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), Ludger Schulte-Hülsmann, jetzt bekannt.
„Unfallanalysen belegen einmal mehr, dass Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigten in vielen Fällen die Ursachen des Kleinkinderertrinkens sind. Sie müssen wissen, dass selbst ein kleiner Teich mit wenigen Zentimetern Wassertiefe für die Kleinsten zur tödlichen Bedrohung werden kann“, warnt Ludger Schulte-Hülsmann. Er rät allen Eltern zu Wachsamkeit und Vorsicht.
Kleine Kinder werden vom Wasser magisch angezogen, deshalb empfehlen die Sicherheitsexperten der DLRG, ihre Sprösslinge beim Spielen im Garten nicht aus den Augen zu lassen. „Wachsamkeit ist in Gärten mit Teichen, Swimmingpools und anderen Wasseranlagen der beste Unfallschutz“, so der Generalsekretär weiter. Eine Reihe von Ländern propagiert zur Vorbeugung sogar die rigorose Einzäunung dieser Gefahrenquellen.
Kleinkinder bedürfen der ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht den Gefahren in ihrer Umgebung aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und beherrschen können. Zur Abwehr dieser Gefahren ist zu allererst der
Aufsichtspflichtige zuständig, weil ein umfassender Schutz nur durch eine Beaufsichtigung, die lückenlos erfolgen muss, gewährleistet ist.
Die weiteren Todesfälle dieses Jahres zeigen, dass auch der nahegelegene Bach, See, Teich oder Kanal für diese Altersgruppe lebensgefährlich sind. Eltern können aber noch mehr tun: In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG können die Kleinsten in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende Verhaltensweisen im Wasser erlernen, noch bevor sie richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um kindgerecht auf spielerische Art und Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.
Quelle: ots-Originaltext: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft vom 29.7.2009
Kategorie: Allgemeines, Jugend in Binz, öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Freitag 17. Juli 2009 von PresseSt
In Deutschland sind heute bereits die meisten Grundschüler häufig online: 71 Prozent der Sieben- bis Zehnjährigen nutzen das Internet, wenn im Haushalt ihrer Eltern ein Anschluss vorhanden ist. Das geht aus einer Studie des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hervor, die am 7. Juli in Berlin vorgestellt wurde. Damit Kinder und Jugendliche das Potenzial des Internets voll ausschöpfen und Risiken weitestgehend vermeiden können, haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und BITKOM Empfehlungen zum Jugendschutz im Internet ausgesprochen.
„Gemeinsam sind Eltern, Schulen, Politik und Wirtschaft für die Medienerziehung junger
Menschen verantwortlich. Es gibt viele Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche, das Internet Altersgerecht zu nutzen – wir brauchen aber mehr Aufklärung. Das Web gehört fest zur Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen. Umso wichtiger ist es, die Bedürfnisse der jüngsten Surfer zu kennen und kindgerechte Angebote zu fördern. Die Studienergebnisse zeigen: Die Mehrzahl der Eltern ist sich der Herausforderung Internet
bewusst. Es gibt aber noch Nachholbedarf, und das liegt vor allem an fehlendem Know-how“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer.
„Die Entwicklung der neuen Medien ist atemberaubend. Für die meisten Kinder und Jugendlichen gehört das Internet heute ganz selbstverständlich zum Alltag, sie chatten mit Freunden, surfen, bloggen, spielen und recherchieren für ihre Hausaufgaben. Aber es gibt auch neue Gefahren. Deswegen ist es eine gemeinsame Aufgabe der Wirtschaft, der Communitys und uns als Gesellschaft, immer wieder neue Antworten zu finden, damit die Risiken nicht die großen Chancen des Internets überlagern. Es muss unser gemeinsames Anliegen sein, dass der Jugendschutz nicht im Cyberspace abgehängt wird“, sagt Bundesfamilienministerin Ursula von ser Leyen.
Von den 11- bis 14-Jährigen nutzen 93 Prozent einen vorhandenen Internetzugang im Elternhaus, im Alter von 15 bis 17 Jahren sind es sogar 99 Prozent. Kinder und Jugendliche nutzen das Web 2.0 besonders intensiv, geht aus den BITKOM-Ergebnissen hervor. Interaktive Onlinedienste zum Austausch mit Gleichgesinnten oder zur Präsentation eigener Inhalte stehen hoch im Kurs. So nutzen 90 Prozent der 10- bis 17-Jährigen Messaging-Dienste und ähnliche Kommunikationsmöglichkeiten. Jeder Zweite stellt eigene Fotos ins Netz, jeder Vierte beteiligt sich an Diskussionsforen. Viele Eltern nehmen das ernst und begleiten ihre Kinder aktiv im Internet. So darf jeder zweite Nutzer zwischen 7 und 17 Jahren nur zeitlich begrenzt online gehen. Fast genauso viele junge Surfer werden von ihren Eltern über rechtliche Risiken im Netz aufgeklärt. 38 Prozent der Eltern sprechen mit ihren Kindern über deren Online-Erfahrungen, und jeder vierte Erziehungsberechtigte setzt spezielle Software ein, die etwa vor Gewalt- oder Sexualdarstellungen schützt. Jeder Sechste mischt sich überhaupt nicht in die Internetnutzung seiner Kinder ein. 31 Prozent der Eltern meinen, sie seien nicht in der Lage, die Web-Aktivitäten ihrer Kinder zu kontrollieren. 32 Prozent sagen, es fehlen ihnen Informationen über den Schutz von Kindern im Internet.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom
7.7.2009
Kategorie: Allgemeines, Christen in der Welt, Jugend in Binz, öffentliche Sicherheit und Ordnung |
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Sonntag 5. Juli 2009 von PresseSt
Die Bundesregierung soll die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten „effizient“ verbessern.
Dies fordern die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD in einem Antrag (16/13624), der am 2. Juli im Bundestag beraten wird. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden, heißt es weiter. Um die Rechtsicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen, müssen auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden.
Die von den Kinderspielplätzen und Kindergärten ausgehenden „natürlichen Geräusche“ hätten unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft zu stehen. Diese sollten daher zukünftig regelmäßig nicht mehr als so genannte schädliche Umweltauswirkungen für die Nachbarschaft bewertet werden können und damit grundsätzlich auch k eine wesentlichen Beeinträchtigungen für benachbarte Grundstücke darstellen, fordern die Fraktionen.
Quelle: heute im bundestag vom 2.7.2009
Kategorie: Allgemeines, Jugend in Binz |
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