Mittwoch 24. August 2011 von Rainer Feit
Aus aktuellem Anlass rät die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder e.V. erneut dazu, auf Lauflernhilfen zu verzichten. Ihre Verwendung birgt ein hohes Risiko: Unfälle mit diesen Geräten haben für Kleinkinder oft sehr ernste Verletzungen zur Folge. „Jeder dieser Unfälle wäre vermeidbar, wenn Eltern Lauflernhilfen erst gar nicht verwenden würden“, betont BAG Geschäftsführerin Martina Abel.
Vergangene Woche erlitt ein sieben Monate altes Baby einen Ertrinkungsunfall.
Ausgangspunkt war eine Lauflernhilfe mit weit auseinanderstehenden Beinen. Der große Abstand zwischen beiden Beinen verhinderte, dass das Gerät umstürzte, als das Kleine sich mit seinem Oberkörper hinunterbeugte und dabei mit dem Kopf in einen in der Nähe stehenden Wassereimer gelangte. Das Kind konnte sich nicht aus dieser Lage befreien und wäre beinahe ertrunken. Es hat zwar überlebt, erlitt aber eine massive Hirnschädigung und wird ein
Leben lang schwerstbehindert sein.
Schon seit Jahrzehnten ist bekannt, dass Lauflernhilfen Babys und Kleinkinder mehr gefährden als dass sie ihnen nützen. Die unter dem Namen „Gehfrei“, „Lauflernhilfe“ oder „Babywalker“ im Handel erhältlichen Produkte sind Plastikgestelle auf Rollen mit eingebautem Sitz. Die Kinder hängen in einer Art Hosengurt und stoßen sich mit den
Zehenspitzen vom Boden ab. Sie bewegen sich mit unnatürlich hoher Geschwindigkeit und kommen mit gefährlichen Gegenständen in Berührung. Das Laufen erlernen sie dabei nicht – im Gegenteil: Je häufiger sie in diese Geräte gestellt werden und damit durch die Wohnung fahren, desto empfindlicher wird ihre natürliche motorische Entwicklung gestört. „Lernlaufhilfen bieten ihnen Bewegungsmöglichkeiten, die zwar ihren Aktionsradius erweitern, aber natürliche Bewegungsabläufe und Lernprozesse stark einschränken. Außerdem unterschätzen erwachsene Aufsichtspersonen mögliche Gefahrenquellen, die durch den erweiterten Spielraum der Kleinkinder entstehen“, sagt Abel.
Lauflernhilfen sind sehr unfallträchtig und wurden deshalb zum Beispiel in Kanada vom Markt verbannt. In Deutschland dagegen werden Babys bereits ab dem Alter von sechs Monaten in die geräderten Plastikgestelle gesetzt. Schwere Unfälle sind damit unausweichlich: Oft stürzen die Kleinen mitsamt Lauflernhilfe über Türschwellen oder fallen Treppen hinunter. Kopfverletzungen – von Schürfwunden bis zu Schädelbrüchen – sind dabei die häufigste
Verletzungsfolge. In anderen Fällen erleiden die Kinder Verbrühungen, da sie durch die größere Reichweite im Babywalker an Tassen mit heißer Flüssigkeit oder an Küchengeräte gelangen. Die Kinder ziehen an Tischdecken oder an Kabeln von Wasserkochern, reißen sie herunter und übergießen sich. Auch Vergiftungsunfälle sind dokumentiert, bei denen Kinder über die Lauflernhilfe nach Medikamenten oder Zigaretten greifen konnten.
Der aktuelle Fall, bei dem ein weiterer Unfallmechanismus – das Ertrinken – in Zusammenhang mit Lauflernhilfen bekannt geworden ist, ist ein trauriges Beispiel dafür, dass Unfälle immer und überall passieren können. Manchmal geschehen sogar Dinge, die man sich vorher kaum vorstellen kann. Eltern sind dem aber nicht machtlos ausgeliefert. Diese Unfälle lassen sich ganz einfach ausschließen, indem Erwachsene zum Beispiel auf den Kauf von Produkten verzichten, die als unfallträchtig bekannt sind. Der Rat der BAG Mehr Sicherheit für Kinder lautet daher: „Hände weg von Lauflernhilfen!“
Quelle: Pressemitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Mehr Sicherheit für Kinder
e.V. vom 18.7.2011
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Montag 21. Februar 2011 von Rainer Feit
Aktionsbündnis Kinderrechte: Kinderrechte in die Verfassung!
Das Aktionsbündnis Kinderrechte fordert eine explizite Verankerung der Kinderrechte in der deutschen Verfassung. Auf einem Symposium im Deutschen Bundestag riefen UNICEF, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind gemeinsam dazu auf, die Rechtsposition von Kindern in unserer immer älter werdenden Gesellschaft zu stärken.
Unter der Schirmherrschaft der Kinderkommission des Deutschen Bundestages diskutierten am 14. Februar 2011 Experten aus Politik und Verwaltungen von Bund und Ländern sowie Vertreter von Fachorganisationen wie dem Deutsche Anwaltverein konkrete Vorschläge für eine entsprechende Ergänzung im Grundgesetz. Unterstützt wird die Initiative von mehr als 100 Organisationen und 50.000 Einzelpersonen aus ganz Deutschland.
Deutschland hat die UN-Konvention für die Rechte des Kindes 1992 ratifiziert. Die Kinderrechtskonvention sieht vor, die Rechte von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Doch in der Politik sowie in Verwaltungen und Behörden ist dies längst noch nicht gängige Praxis. Dies zeigt zum Beispiel die vom Verfassungsgericht angemahnte Neuberechnung der Hartz IV-Sätze für Kinder. Auch bei der Stadtplanung, bei der Jugendhilfe oder bei der Beteiligung gibt es Defizite. Die Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz würde ein Signal an die ganze Gesellschaft geben, Kinder als eigenständige Persönlichkeiten anzuerkennen und ihren Rechten in allen Bereichen Nachdruck zu verleihen.
Die Chancen hierfür sind nach Ansicht des Aktionsbündnisses Kinderrechte gestiegen. In vielen Bundesländern sind die Kinderrechte bereits in den Landesverfassungen integriert. Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat im Dezember 2010 die Landesregierung aufgefordert eine Bundesratsinitiative zu starten, um die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern.
Auch die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag ausdrücklich vereinbart, die Kinderrechte zu stärken. Im Sommer 2010 hat die Bundesregierung zudem nach langem Drängen von Kinderrechtsorganisationen Vorbehalte zurückgenommen, die bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention hinterlegt worden waren. Diese bedeuteten eine unterschiedliche Behandlung von deutschen und ausländischen Kindern zum Beispiel beim Schulbesuch, bei der medizinischen Versorgung oder im Asylverfahren.
Trotz der Rücknahme der Vorbehalte sind die Benachteiligungen von Kindern ohne deutschen Pass nicht automatisch aufgehoben. Nach Auffassung des Aktionsbündnisses Kinderrechte müssen deshalb weitere Anpassungen im Ausländer-, Asyl- und Sozialrecht folgen. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind die Rechte des Kindes ausdrücklich und in vollem Umfang enthalten (Art. 24).
„Die Frage lautet heute nicht länger ob die Kinderrechte ins Grundgesetz kommen, sondern wie“, sagte Anne Lütkes, Vorstandsmitglied von UNICEF Deutschland und Deutschem Kinderhilfswerk. „Wir brauchen einen Perspektivwechsel in Deutschland hin zu den konkreten Bedürfnissen und Rechten der Kinder: auf besseren Schutz vor Armut und Gewalt, auf gute Förderung und mehr Beteiligung“, sagte Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes. „Im internationalen Vergleich spielen die Kinderrechte in Deutschland immer noch eine
untergeordnete Rolle. Deutschland sollte sich ein Vorbild an der Europäischen Grundrechtecharta nehmen“, sagte Prof. Franz Resch, Präsident der Deutschen Liga für das Kind.
„Das Grundgesetz spiegelt zwar die Gesellschaft wider, wie sie ist. Es ist in seiner Erfolgsgeschichte aber auch immer Wegweiser in die Zukunft gewesen“, sagte Marlene Rupprecht, Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, die die Schirmherrschaft über das Symposium übernommen hat. „Deshalb sollte das Wohlergehen der
Kinder Verfassungsrang bekommen.“
Quelle: Pressemeldung des Aktionsbündnisses Kinderrechte vom 14.2.2011
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Mittwoch 22. September 2010 von Rainer Feit
Mehr Kinder überleben: Kindersterblichkeitsrate seit 1990 um ein Drittel gesunken
Die weltweite Kindersterblichkeitsrate geht weiter zurück: Im Vergleich zu 1990 ist die Zahl der Kinder, die ihren fünften Geburtstag nicht erleben, um ein Drittel von jährlich 12,4 Millionen auf 8,1 Millionen (2009) gesunken. 1990 lag die Kindersterblichkeitsrate bei 89 Kindern von 1.000 Lebendgeburten; 2009 waren es 60 von 1.000. Das ist das Ergebnis einer neuen Schätzung der Vereinten Nationen, die UNICEF am 17. September weltweit veröffentlicht.
Die gute Nachricht ist, dass den neuen Schätzungen zufolge weltweit jeden Tag 12.000 Kinder weniger sterben als noch 1990. Dennoch geht die stille Tragödie in den ärmsten Ländern der Welt weiter. Jeden Tag sterben nach wie vor rund 22.000 Kinder unter fünf Jahren, etwa 70 Prozent davon bereits in ihrem ersten Lebensjahr. Haupttodesursachen sind vermeidbare oder behandelbare Krankheiten wie Durchfall oder Lungenentzündung.
Am 20. September beginnt in New York der Millenniumsgipfel der Vereinten Nationen. Die Regierungen hatten in einem Aktionsplan versprochen, die Kindersterblichkeit bis zum Jahr 2015 um zwei Drittel gegenüber dem Wert von 1990 zu senken.
Die Todesfälle von Kindern sind weltweit sehr ungleich verteilt. Rund die Hälfte entfiel im Jahr 2009 auf nur fünf Länder: Indien, Nigeria, die Demokratische Republik Kongo, Pakistan und China. Kinder aus den ärmsten Bevölkerungsgruppen und Kinder in ländlichen Gebieten tragen das höchste Risiko.
Am schlechtesten sind die Überlebenschancen nach wie vor im südlichen Afrika, wo eines von acht Kindern vor seinem fünften Geburtstag stirbt; in Südasien überlebt eines von 14 Kinder nicht.
Obwohl die Kindersterblichkeitsrate zwischen 1990 und 2009 schneller zurückgegangen ist als im Jahrzehnt davor, sinkt sie noch lange nicht schnell genug. Vor allem im südlichen Afrika, in Südasien und in Ozeanien kann mit der aktuellen Entwicklung das Millenniumsziel Nummer 4, die Kindersterblichkeit bis 2015 um zwei Drittel zu senken, nicht erreicht werden.
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Freitag 3. September 2010 von PresseSt
Als seit langem überfälligen Schritt bezeichnet der Deutsche Familienverband die Ankündigung der Bundesregierung, Klagen gegen Kinderlärm und Kindertagesstätten in Wohngebieten künftig zu erschweren. „Es ist eine Schande für die Gesellschaft, dass Kinderlachen und Spielgeräusche wie Maschinenlärm und Motorengedröhn als „schädliche Umwelteinwirkung“ im Sinne des Immissionsschutzrechts behandelt werden und dass landauf landab Kitas und Spielplätze hinter meterlangen Lärmschutzwänden verschwinden müssen oder gleich ganz geschlossen werden. Damit wird die Welt für unsere Kinder immer enger. Es gehört endlich in alle Köpfe und Herzen hinein: Kinderlachen und Kinderstimmen sind Zukunftsmusik, und ein Wohngebiet, in dem keine Kinder mehr zu hören sind, ist nicht lärmberuhigt, sondern tot“, so der Präsident des Verbandes Dr. Albin Nees.
Der Deutsche Familienverband weist jedoch darauf hin, dass die jetzige Gesetzesinitiative erst ein Anfang sein kann: „Vor allem Familien mit mehreren Kindern wissen aus leidvoller Erfahrung, dass viele Nachbarn nicht nur auf Kindertagesstätten allergisch reagieren, sondern auch auf spielende Kinder im Wohnhaus und in der Nachbarschaft. Kinder müssen überall das Recht haben, sich ihrem Alter gemäß zu bewegen und entfalten zu können – und das geht eben nicht immer mucksmäuschenstill ab. Ein Recht auf Bewegung und Entfaltung in ihrem Wohnumfeld haben übrigens auch Jugendliche. Deshalb gehören zum Beispiel auch Bolzplätze, die bislang wie große Sportanlagen behandelt werden und die viele am liebsten ganz an den Stadtrand abschieben würden, in ein Gesetzespaket und in die Wohngebiete hinein“, so Nees. „Ich bin mir sicher, dass Menschen, die vor Gericht gegen Kinder klagen, nicht böse und kinderfeindlich sind. Sie sind ganz einfach kindentwöhnt, weil es immer weniger Kinder in unseren Nachbarschaften gibt. Traurig, wenn hier nur Gesetze helfen, aber nicht zu ändern. Umso wichtiger ist es, Kinder samt ihrem Lachen, Schreien und Toben wieder in den Alltag zu bringen und mehr Menschen mehr Mut zu mehr Kindern zu machen, damit alle miteinander wieder die Freude am Lachen und an gegenseitiger Toleranz lernen“.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Familienverbandes vom 31.8.2010
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Montag 23. August 2010 von PresseSt
„Die Bildungschipkarte ist ein sinnvolles Instrument, benachteiligten Kindern die Teilnahme an Musikschulen und Sportvereinen zu ermöglichen“, betont Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes (DCV). Die Chipkarte wirke wie ein ergänzendes persönliches Budget, das arme Familien zweckgebunden für Teilhabeleistungen verwenden können. „Richtig umgesetzt, bevormundet sie arme Familien nicht, sondern erweitert ihre Entscheidungsmöglichkeiten.“, so Cremer. Die Chipkarte könne ein bedarfsgerechtes Sozialgeld für Kinder, wie es nun nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zu berechnen ist, nur ergänzen, nicht ersetzen. Es gebe aber, so Cremer, Bildungsausgaben, die nicht sinnvoll durch das Sozialgeld für Kinder abgedeckt werden können, da dieses nur Durchschnittswerte enthalten könne. Nur ein Teil der Kinder brauche Nachhilfe, ein kleiner Betrag im Sozialgeld für alle Kinder nütze da nichts. Bei Bedarf müssten daher die Nachhilfe für arme Kinder von den Grundsicherungsstellen übernommen werden.
Gleiches gelte für das Mittagessen in Ganztagsschulen. Auch hier könne die Bezahlung über eine Chipkarte erfolgen.
„Die Erhöhung des Sozialgeldes für Kinder und die geplante Einführung einer Bildungschipkarte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, mahnt Cremer. Beides sei nötig, um die Chancen benachteiligter Kinder zu stärken. Der DCV hat durch Berechnungen, die den Vorgaben des Verfassungsgerichts genügen, festgestellt, dass die Regelsätze für Kinder je nach Altersgruppe zwischen 21 und 42 Euro pro Monat angehoben werden müssen.
Die Position des DCV zu befähigenden Sachleistungen für Kinder aus Familien im SGB II-Bezug ist zu finden unter www.caritas.de/
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Caritasverbandes e. V. vom 17.8.2010
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Donnerstag 3. Juni 2010 von PresseSt
Kinderkommission zum Weltspieletag am 28. Mai 2010 – „Achtung: laute(r) Kinder!“
Im Jahr 2000 haben die Vereinten Nationen den 28. Mai zum jährlichen Weltspieletag proklamiert. Seit 2006 gibt es zu diesem Anlass in Deutschland die unterschiedlichsten Spielaktionen und Veranstaltungen. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt die Verbreitung des Weltspieletages. Denn nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder das Recht auf Ruhe und Freizeit, auf Spiel und altersgemäße Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
Sein Ziel ist nicht nur, die Spielfreude von Kindern und Jugendlichen zu wecken und ihnen neue Spielmöglichkeiten vorzustellen, sondern Kinder und Erwachsene verschiedener sozialer Schichten sollen durch das gemeinsame Spielen auch einander näher gebracht werden.
So unterstützt die Kinderkommission die Aktionen zum Weltspieletag in Berlin zu dem Motto „Achtung: laute(r) Kinder!“ und wird sich mit einem Kommissionsmitglied daran beteiligen. Denn das Spiel ist eine wichtige Voraussetzung für Kinder, die Welt zu begreifen und eigene Fähigkeiten zu entwickeln – und dabei geht es auch mal lauter zu. Der Kinderkommission ist es daher weiterhin ein wichtiges Anliegen, kindgerechte Lebensräume zu schaffen bzw. zu erhalten.
Der Vorsitzende der Kinderkommission, Eckhard Pols, erklärt hierzu: „Das Spielen gehört zur Entwicklung eines jeden Kindes. Durch gemeinsames Spielen mit anderen Kindern und auch Eltern wird zugleich das Sozialverhalten bei Kindern entwickelt und gefördert.“
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestags vom 27.5.2010
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Montag 3. Mai 2010 von PresseSt
DLRG mahnt Eltern zur Wachsamkeit: 2009 sind 24 Vorschulkinder ertrunken
Im Jahr 2009 sind 24 Kinder im Vorschulalter ertrunken. Allein in sieben Fällen wurde der heimische Gartenteich oder der Swimmingpool den Kleinen zum Verhängnis. Die Kinder waren nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) alle im Alter von einem bis vier Jahren.
„Die Unfallanalysen belegen einmal mehr, dass Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigten häufig die Ursachen des Kleinkinderertrinkens sind. Sie müssen wissen, dass selbst ein kleiner Teich mit wenigen Zentimetern Wassertiefe für die Kleinsten zur tödlichen Bedrohung werden kann“, erklärt DLRG-Generalsekretär Ludger Schulte-Hülsmann. In den anderen 17 Fällen ertranken Kleinkinder in Gewässern in der Nähe der elterlichen Wohnung oder dem Schwimmbad.
Kleine Kinder werden vom Wasser magisch angezogen, deshalb empfehlen die Sicherheitsexperten der DLRG, ihre Sprösslinge beim Spielen im Garten oder in der Nähe von Gewässern nicht aus den Augen zu lassen. „Wachsamkeit ist in Gärten mit Teichen, Swimmingpools und angrenzenden natürlichen Gewässern der beste Unfallschutz“, so der Generalsekretär weiter. Eine Reihe von Ländern propagiert zur Vorbeugung sogar die rigorose Einzäunung dieser Gefahrenquellen.
Kleinkinder bedürfen der ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht den Gefahren in ihrer Umgebung aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und beherrschen können. Zur Abwehr dieser Gefahren ist zu allererst der Aufsichtspflichtige zuständig, weil ein umfassender Schutz nur durch die lückenlose Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet ist.
Eltern können aber noch mehr tun: In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG können die Kleinsten in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende Verhaltensweisen im Wasser erlernen, noch bevor sie richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um kindgerecht auf spielerische Art und Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.
Quelle: ots-Originaltext: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft vom 29.4.2010
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Freitag 19. März 2010 von PresseSt
Kinderhilfswerk begrüßt Entscheidung des Bundesrates zum Thema „Kinderlärm“
Der Bundesrat hat am 5. März die Bundesregierung aufgefordert, für gesetzliche Klarstellung in Sachen Kinderlärm zu sorgen (Drucksache 831/09). Der Bundesrat empfiehlt eine Änderung der Baunutzungs-verordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch.
„Wir begrüßen den Beschluss der Bundesländer, gleichzeitig können sie, wie das Land Berlin, ihre Zuständigkeit für den sozialen Lärm nutzen und das Spiel von Kindern selbst privilegieren“, so Anne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes.
Die Neuregelung des Landes-Immissionsschutzgesetzes in Berlin (LImSchG Bln), die im Januar das Berliner Abgeordnetenhaus passiert hat, weist den richtigen Weg. Nun sind die anderen Bundesländer aufgefordert, das Signal aus Berlin aufzugreifen.
„Eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der Baunutzungsverordnung ist darüber hinaus richtig und wichtig. Allerdings werden davon wohl eher jüngere Kinder in Kitas, jedoch nicht ältere Kinder profitieren, die Spiel- und Bolzplätze nutzen“, so Lütkes weiter. Auch ihnen muss es möglich sein, ihrem Bewegungsdrang im öffentlichen Raum nachzugehen. Um den durch spielende Kinder und Jugendliche erzeugten Lärm grundsätzlich zu privilegieren, ist eine Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sinnvoll.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 5.3.2010
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Donnerstag 21. Januar 2010 von PresseSt
DLRG mahnt Eltern zur Wachsamkeit: 2009 sind 24 Vorschulkinder ertrunken
Im Jahr 2009 sind 24 Kinder im Vorschulalter ertrunken. Allein in sieben Fällen wurde der heimische
Gartenteich oder der Swimmingpool den Kleinen zum Verhängnis. Die Kinder waren nach Angaben der
Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) alle im Alter von einem bis vier Jahren.
„Die Unfallanalysen belegen einmal mehr, dass Unachtsamkeit und Sorglosigkeit der Eltern und
Erziehungsberechtigten häufig die Ursachen des Kleinkinderertrinkens sind. Sie müssen wissen, dass
selbst ein kleiner Teich mit wenigen Zentimetern Wassertiefe für die Kleinsten zur tödlichen
Bedrohung werden kann“, erklärt DLRG-Generalsekretär Ludger Schulte-Hülsmann. In den anderen 17
Fällen ertranken Kleinkinder in Gewässern in der Nähe der elterlichen Wohnung oder dem Schwimmbad.
Kleine Kinder werden vom Wasser magisch angezogen, deshalb empfehlen die Sicherheitsexperten der
DLRG, ihre Sprösslinge beim Spielen im Garten oder in der Nähe von Gewässern nicht aus den Augen zu
lassen. „Wachsamkeit ist in Gärten mit Teichen, Swimmingpools und angrenzenden natürlichen
Gewässern der beste Unfallschutz“, so der Generalsekretär weiter. Eine Reihe von Ländern propagiert
zur Vorbeugung sogar die rigorose Einzäunung dieser Gefahrenquellen.
Kleinkinder bedürfen der ständigen Aufsicht, damit sie sich nicht den Gefahren in ihrer Umgebung
aussetzen, die sie aufgrund ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit noch nicht erkennen und
beherrschen können. Zur Abwehr dieser Gefahren ist zu allererst der Aufsichtspflichtige zuständig,
weil ein umfassender Schutz nur durch die lückenlose Beaufsichtigung der Kinder gewährleistet ist.
Eltern können aber noch mehr tun: In speziellen Wassergewöhnungskursen der DLRG können die
Kleinsten in spielerischer Form frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettende Verhaltensweisen
im Wasser erlernen, noch bevor sie richtig schwimmen können. Die DLRG bietet in vielen Städten und
Gemeinden Schwimmkurse für Kinder an, die von erfahrenen Ausbildern geleitet werden. In
Zusammenarbeit mit dem langjährigen Partner NIVEA führt die DLRG in Kindergärten zudem seit Jahren
Informationsveranstaltungen für Kinder und Eltern durch, um kindgerecht auf spielerische Art und
Weise frühzeitig über Wassergefahren aufzuklären und richtiges Verhalten bei Unfällen zu üben.
Quelle: ots-Originaltext: DLRG – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft vom 29.4.2010
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Freitag 18. Dezember 2009 von PresseSt
Etat des Bundesfamilienministeriums soll 2010 auf 6,56 Milliarden Euro steigen
Das Bundeskabinett hat am 16. Dezember den Bundeshaushalt 2010 beschlossen. Für die Familienpolitik sind für das kommende Jahr Ausgaben von 6,56 Milliarden Euro vorgesehen. Dies bedeutet ein Plus von 413 Millionen Euro gegenüber dem bisherigen Finanzplan. Die Zunahme liegt im Wesentlichen im Bereich der gesetzlich festgelegten Familienleistungen, die gegenüber den Planungen um 395 Millionen Euro (rund acht Prozent) steigen sollen. Hauptgrund ist der Erfolg des Elterngeldes: Die Ausgaben dafür liegen 2010 305 Millionen Euro über den Planungen – dann bei 4,48 Milliarden Euro.
„Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen wir Familien den Rücken stärken“, sagt die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Köhler. „Abstriche an der Unterstützung für Familien darf es nicht geben – der Familienhaushalt 2010 setzt deshalb genau das richtige Signal. Besonders freut mich die wachsende Beliebtheit der Vätermonate beim Elterngeld. Weil immer mehr Väter die Möglichkeit nutzen, sich eine Zeitlang intensiv um ihre Kinder zu kümmern, muss ich beim Finanzminister mehr als 300 Millionen Euro zusätzlich beantragen. Das ist gut angelegtes Geld. Denn hier findet ein gewaltiger gesellschaftlicher Wandel statt, den wir durch genau dieses Geld erst ermöglichen. Wir sehen: Viele Väter wollen gerne mehr Zeit mit ihren kleinen Kindern verbringen. Sie wollen ihre Kinder eben nicht nur schlafend sehen, sondern auch mal den Alltag mit ihnen erleben“, so Köhler.
Der Bundeshaushalt 2010 soll im kommenden Januar in 1. Lesung im Bundestag behandelt werden.
Weitere Informationen zu den Leistungen und Angeboten des Bundesfamilienministeriums unter www.familien-wegweiser.de.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 16.12.2009
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